Erfahrener Anwalt für Jugendstrafrecht in Berlin

Bei Strafverfahren im Jugendstrafrecht sollten Sie den juristischen Rat eines Fachanwalts für Strafrecht in Berlin einholen. Als kompetenter Strafverteidiger übernimmt Herr Dr. Altun gewissenhaft die Vertretung junger Menschen und gewährleistet eine engagierte und umsichtige Verteidigung.  

Das Jugendstrafrecht wird im Gegensatz zum Strafrecht für Erwachsene von dem Gedanken der Erziehung getragen – dieser Umstand steht für Herrn Dr. Altun bei der Entwicklung einer Strategie zur Verteidigung Ihres Kindes im Vordergrund. Unter bestimmten Umständen ist es wichtig beim Jugendlichen oder Heranwachsenden Einsicht zu erzeugen, um dem Jugendstrafverfahren Rechnung zu tragen – gerne erläutert Ihnen Herr Dr. Altun seine Vorgehensweise ausführlich im Rahmen einer persönlichen Beratung in seiner Kanzlei in Berlin.

Dr. Erkan Altun – Anwalt für Jugendstrafrecht in Berlin:

  • Langjährige Erfahrung in Jugendstrafsachen
  • Hohe Erfolgsquote, ausgezeichnete Expertise
  • Empathische Betreuung der Jugendlichen und Ihrer Familie
  • Strafverteidigung mit persönlichem Engagement
  • Ausschöpfung von Optionen zur Verfahrenseinstellung
  • Umgehende Terminvereinbarung, individuelle Beratung

Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht in Berlin

Vor allem bei gravierenden Vorwürfen ist es sinnvoll, einen Rechtsanwalt in Berlin mit der Verteidigung zu beauftragen, der über die nötigen Kenntnisse des Jugendstrafrechts verfügt und bereits viele Jugendstrafverfahren verteidigt hat. Als verantwortungsbewusster Anwalt steht für Herrn Dr. Altun nicht nur der Aspekt der Vermeidung einer Bestrafung im Vordergrund, sondern auch den jugendlichen oder heranwachsenden Mandanten in seiner weiteren Entwicklung zu unterstützen. Aus diesem Grund wird Herr Dr. Altun als Anwalt für Strafrecht und Jugendstrafrecht in Berlin unter Bezugnahme der speziellen Regelungen des Jugendstrafverfahrens eine erfolgsorientierte wie umsichtige Verteidigung aufbauen.


Um eine bestmögliche Verteidigung zu gewährleisten, ist es von Vorteil, möglichst früh einen Rechtsanwalt für die Verteidigung im Jugendstrafverfahren zu beauftragen. Dank einer ausführlichen Rechtsberatung und der empathischen Betreuung des Jugendlichen und Heranwachsenden gelingt es häufig, das bestmögliche Ergebnis zu erreichen. Wenden Sie sich deshalb unmittelbar an die Kanzlei für Strafrecht Dr. Altun, wenn Sie selbst als Heranwachsender bzw. Ihr Kind mit dem Jugendstrafrecht in Berlin in Konflikt geraten ist. 
 

Anwalt für Jugendstrafrecht in Berlin kontaktieren

Herr Dr. Altun als Anwalt für Strafrecht in Berlin zunächst darüber informieren, welche Möglichkeiten der Verteidigung aufgrund der Besonderheiten des Jugendstrafrechts gegeben sind. Wegen des vorrangigen Bemühens, auf den Jugendlichen erzieherisch einzuwirken, setzt das Jugendstrafrecht vordergründig auf erzieherische Maßnahmen. Es könnte beispielsweise angeordnet wird, dass der Jugendliche Arbeitsleistungen erbringen oder den angerichteten Schaden beheben muss. Dies ermöglicht dem Anwalt die Möglichkeit, den tragenden Gedanken des Jugendstrafrechts zu nutzen und die Einstellung des Verfahrens zu erwirken.

Nehmen Sie deshalb schnellstmöglich mit unserer Kanzlei in Berlin Kontakt auf – als Anwalt mit umfassenden Kompetenzen in den verschiedenen Bereichen des Strafrechts wird Herr Dr. Altun die Verteidigung optimal vorbereiten und seinen Mandanten sowie den Eltern unterstützen.

Fachanwalt für Strafrecht – Kanzlei in Berlin mit breitem Leistungsspektrum: