Betäubungsmittel­strafrecht

Die erfolgreiche Verteidigung von Betäubungsmittelstraftaten erfordert vom Strafverteidiger eine hohes Praxiswissen. Neben den tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten bestehen vor allem auch mit Blick auf die Möglichkeiten in der Strafvollstreckung (bspw. „Therapie statt Strafe“) Ansätze für eine Verteidigung. 

Die Verteidigung ist zudem anspruchsvoll, weil auf Seiten der Staatsanwaltschaften und der Kriminalpolizei Spezialabteilungen für die Verfolgung von Betäubungsmittelstrafsachen bestehen.

Die Spezialisierung von Herrn Dr. Altun beruht auf zahlreichen Verteidigungen in umfangreichen Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Dr. Erkan Altun, Fachanwalt für Strafrecht –
Ihr Anwalt für Betäubungsmittelstrafrecht.