Betäubungsmittel­strafrecht

Die erfolgreiche Verteidigung von Betäubungsmittelstraftaten erfordert vom Strafverteidiger eine hohes Praxiswissen. Neben den tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten bestehen vor allem auch mit Blick auf die Möglichkeiten in der Strafvollstreckung (bspw. „Therapie statt Strafe“) Ansätze für eine Verteidigung. 

Die Verteidigung ist zudem anspruchsvoll, weil auf Seiten der Staatsanwaltschaften und der Kriminalpolizei Spezialabteilungen für die Verfolgung von Betäubungsmittelstrafsachen bestehen.

Die Spezialisierung von Herrn Dr. Altun beruht auf zahlreichen Verteidigungen in umfangreichen Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Dr. Erkan Altun, Fachanwalt für Strafrecht –
Ihr Anwalt für Betäubungsmittelstrafrecht.

Gut zu wissen

Was zählt zum Betäubungsmittelstrafrecht?

Das Betäubungsmittelstrafrecht umfasst alle Straftaten im Zusammenhang mit illegalen Drogen. Dazu gehört insbesondere der unerlaubte Besitz, der Anbau, die Herstellung, der Handel, die Einfuhr sowie der Schmuggel von Betäubungsmitteln. Auch Verstöße gegen das Konsumcannabisgesetz (KCanG) können strafbar sein.

Ist bereits der Besitz kleiner Mengen strafbar?

Ja. Auch geringe Mengen von Betäubungsmitteln können strafbar sein. Ob es zu einer Einstellung des Verfahrens kommt, hängt von der Droge, der Menge, den Umständen des Einzelfalls und eventuellen Vorstrafen ab. Eine frühzeitige anwaltliche Prüfung ist entscheidend.

Welche Strafen drohen bei Betäubungsmitteldelikten?

Je nach Vorwurf reichen die Strafen von Geldstrafen über Bewährungsstrafen bis hin zu mehrjährigen Freiheitsstrafen, insbesondere bei Handel, Einfuhr oder bandenmäßigem Handeltreiben.

Was sollte ich tun, wenn ich wegen eines Drogendelikts beschuldigt werde?

Bewahren Sie Ruhe und machen Sie keine Angaben gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft, bevor Sie einen Strafverteidiger eingeschaltet haben. Eine unbedachte Aussage kann den weiteren Verlauf des Verfahrens erheblich verschlechtern.

Welche Auswirkungen haben Vorwürfe im Betäubungsmittelstrafrecht auf meine Fahrerlaubnis?

Vorwürfe oder Verurteilungen wegen Betäubungsmitteldelikten können erhebliche Folgen für die Fahrerlaubnis haben – auch ohne Bezug zum Straßenverkehr. Die Fahrerlaubnisbehörde kann bei Zweifeln an der Fahreignung Maßnahmen ergreifen, etwa die Anordnung einer MPU oder die Entziehung der Fahrerlaubnis. Besonders bei sogenannten harten Drogen und bei regelmäßigem Cannabiskonsum drohen führerscheinrechtliche Konsequenzen. Strafverfahren und Fahrerlaubnisverfahren laufen unabhängig voneinander.

Kann ein Strafverfahren wegen Betäubungsmitteln eingestellt werden? Was passiert, wenn eine Einstellung nicht möglich ist?

Ja, in vielen Fällen ist eine Verfahrenseinstellung möglich – etwa wegen geringer Schuld, fehlender Beweise oder Verfahrensfehlern. Ob dies realistisch ist, hängt von der Aktenlage und der Verteidigungsstrategie ab.

Ist eine Einstellung nicht erreichbar, kommt es auf eine konsequente und professionelle Verteidigung vor Gericht an. Ziel ist dann eine Strafmilderung, eine Bewährungsstrafe oder – wenn möglich – ein Freispruch.

Wer ist der beste Anwalt für Betäubungsmittelstrafrecht?

Der beste Anwalt für Betäubungsmittelverfahren ist ein erfahrener und engagierter Strafverteidiger, der sich regelmäßig mit Drogendelikten befasst und in der Lage ist, eine klare, realistische und individuelle Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Entscheidend sind dabei vor allem Spezialisierung, langjährige Erfahrung und Durchsetzungsstärke gegenüber Ermittlungsbehörden und Gerichten.

Dr. Altun würde von sich selbst nicht behaupten, „der beste Anwalt für Drogendelikte“ zu sein – ein solches anmaßendes Auftreten ist ihm fremd. Stattdessen lässt er Ergebnisse, Erfahrung und konsequente Strafverteidigung für sich sprechen. Er verfügt über umfassende Expertise im Betäubungsmittelstrafrecht und im Cannabisrecht und erfüllt alle fachlichen und strategischen Voraussetzungen für eine wirksame, engagierte und zielgerichtete Verteidigung.

Mandanten profitieren von einer ehrlichen Einschätzung der Erfolgsaussichten, einer sorgfältigen Analyse der Ermittlungsakten und einer Verteidigung, die stets darauf ausgerichtet ist, Verfahrenseinstellungen, Strafmilderungen oder Freisprüche zu erreichen.