Rechtsanwaltskanzlei Altun aus Berlin: Herr Dr. Altun ist Fachanwalt für Strafrecht und seit über 15 Jahren im gesamten Bundesgebiet als Strafverteidiger tätig. Kompetente und zuverlässige Verteidigun bei Strafsachen aus den Bereichen Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Kapitalstrafrecht, Jugendstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht und Bußgeldverfahren.

„Strafverteidigung bedeutet
für mich vor allem, der Ver-
antwortung gegenüber meinen
Mandanten mit vollem Einsatz
gerecht zu werden.“

Dr. Erkan Altun
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht

„Strafverteidigung bedeutet
für mich vor allem, der Ver-
antwortung gegenüber
meinen Mandanten
mit vollem Einsatz
gerecht zu werden.“

Dr. Erkan Altun
Rechtsanwalt
Fachanwalt
für Strafrecht

Dr. Erkan Altun

Herr Dr. Altun ist Fachanwalt für Strafrecht und seit über 15 Jahren im gesamten Bundesgebiet als Strafverteidiger tätig. In diesem Zeitraum hat er Mandanten in einer Vielzahl von Strafverfahren erfolgreich verteidigt. Aufgrund dieser Erfahrungen und seiner Spezialisierung auf das Rechtsgebiet des Strafrechts, weist Herr Dr. Altun eine hohe fachliche Kompetenz als Strafverteidiger aus.

Die Arbeitsphilosophie von Herrn Dr. Altun ist einfach: „Wenn Du etwas machst, mach es hervorragend.“ Das bedeutet für ihn als Strafverteidiger, sich mit vollem Einsatz für die Belange seiner Mandanten einzusetzen.

Strafrecht

Die konsequente Ausrichtung auf das Rechtsgebiet des Strafrechts und die Erfahrungen aus einer Vielzahl von Strafverfahren erlauben es Herrn Dr. Altun, für seine Mandanten überdurchschnittliche Leistungen zu erbringen.

Vor allem aber zeichnet sich eine Verteidigung durch Herrn Dr. Altun dadurch aus, dass sich seine Mandanten auf ihn uneingeschränkt verlassen können.

Wohlwissend, welche emotionale Ausnahmesituation ein Strafverfahren für die Beteiligten und ihre Angehörigen bedeutet, schafft Herr Dr. Altun Vertrauen durch eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit seinen Mandanten. 

Bußgeldverfahren

Neben dem Strafverfahren verteidigt Herr Dr. Altun seine Mandanten auch in Bußgeldverfahren (Ordnungswidrigkeitsverfahren).

Ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis bedeutet oftmals eine erhebliche Einschränkung der allgemeinen Lebensführung und stellt in Extremfällen gar eine wirtschaftliche Bedrohung dar.

Vor diesem Hintergrund können Sie sich sicher sein, dass Herr Dr. Altun alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpft, um Sie bestmöglich zu verteidigen.

Wirtschaftsstrafrecht

Ein Schwerpunkt der strafrechtlichen Tätigkeit von Herrn Dr. Altun ist das Wirtschaftsstrafrecht. Sie umfasst alle strafrechtlichen Fälle, die im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Tätigkeit auftreten können.

Seine praktischen Kenntnisse aus der Wirtschaft und sein breites Wissen und Können um das Straf- und Strafverfahrensrecht zeichnen ihn als Wirtschaftsstrafverteidiger aus.

Die Erfahrungen im Umgang mit Ermittlungsbehörden und aus Hauptverhandlungen in Wirtschaftsstrafverfahren ermöglichen es Herrn Dr. Altun, alle Register für seine Mandanten zu ziehen.

„Ich bin mir bewusst,
dass die beste Werbung
der zufriedene Mandant
ist. Machen Sie sich Ihr
eigenes Bild.“

„Ich bin mir bewusst, dass die beste Wer­bung der zufriedene Mandant ist. Machen Sie sich Ihr eigenes Bild.“