Wann Sie einen Strafverteidiger beauftragen sollten

13.04.2020

Strafrecht

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Ich wünsche es niemandem… Aber als Beschuldiger in einem Strafverfahren stehen Sie oftmals vor der Frage, ob Sie einen Strafverteidiger beauftragen sollen oder nicht. Und wenn ja, wen beauftragen Sie.

Es liegt in der Natur der Sache, dass ich als Strafverteidiger, sage: Ja natürlich. Wenn Sie das gerade lesen, dann suchen Sie ja möglicherweise einen Strafverteidiger und ich möchte Sie überzeugen, mich zu beauftragen.

Es kann durchaus Situationen geben, bei denen bereits eine Beratung ausreicht, um die Angelegenheiten selbst in die Hand zu nehmen. Aber in den meisten Fällen kommen Sie tatsächlich um die Beauftragung eines Strafverteidigers nicht herum. Dafür können die Konsequenzen einfach zu gravierend sein.

Ob Sie wirklich einen Strafverteidiger benötigen, wird am Ende nur ein Strafverteidiger beantworten können, der etwas von seinem Handwerk versteht. Eine gute Verteidigung kann Ihnen am Ende eine Menge Kummer und Sorgen ersparen.

Für mich ist es ein wichtiges Anliegen, Ihre Fragen, insbesondere was ich als Strafverteidiger für Sie tun kann, zu Ihrer Zufriedenheit zu beantworten. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass ein ehrlicher und kritischer Umgang mit solchen Fragen bereits Vertrauen schafft. Und das ist eine wichtige Grundlage einer engen persönlichen Betreuung.

Sie suchen einen Strafverteidiger? Ich stehe Ihnen gern zur Seite!

Dr. Erkan Altun
Fachanwalt für Strafrecht

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